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Landesregierung schränkt Widerspruchsrecht von Bürgern ein

Hans-Dieter Haase, MdL

Hans-Dieter Haase, MdL

Zum Beschluss der CDU/FDP-Landesregierung, das Widerspruchsverfahren für Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin nicht mehr zuzulassen, erklärt der justizpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Hans-Dieter Haase:

„Innenminister Schünemann ist offensichtlich unbelehrbar. Das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten hat eindeutig ergeben, dass das Aussetzen des Widerspruchsverfahrens die Menschen dazu zwingt, gerichtlich gegen unliebsame Behördenbescheide vorzugehen anstatt diese vorgerichtlich zu klären.“

Auf diese Weise sei, laut der beauftragten Gutachter, die Befriedungswirkung eines Widerspruchsverfahrens ausgehöhlt. Ihre Empfehlung sieht vor, dass das Widerspruchsverfahren zumindest in einigen Bereichen wieder eingeführt werden sollte, auch um das seit 2004 ausgelöste höhere Klageaufkommen bei den Verwaltungsgerichten zu reduzieren, so der SPD-Abgeordnete. Haase:

„Dabei geht es insbesondere darum, dass zum Beispiel bei Steuerbescheiden, Gebührenanforderungen und Bafög-Bescheiden die Betroffenen nicht sofort ein Gerichtsverfahren anstreben müssen, wenn eine verwaltungsinterne Klärung schneller, einfacher und bürgerfreundlich herbeigeführt werden kann.“



 

 
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