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Gerd Will: Landesvergabegesetz greift zu kurz

Die SPD-Fraktion bezeichnet das geplante Landesvergabegesetz von CDU und FDP als nicht ausreichend. „Der Gesetzentwurf ist halbherzig und nicht mehr als ein fauler Kompromiss“, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher Gerd Will. „Beispielsweise ist der Schwellenwert mit 30.000 Euro viel zu hoch angesetzt, das Gesetz sollte vielmehr bereits für Aufträge ab 10.000 Euro gelten. Außerdem wollen CDU und FDP das Vergabegesetz auf den Bausektor beschränken und Dienstleistungsbranchen wie den ÖPNV außen vor lassen.“ Das Gesetz in dieser Form wir zahlreichen prekären Beschäftigungsverhältnissen Vorschub leisten.

Als weiteren Kritikpunkt nannte Will, dass die Kontrollpflicht des öffentlichen Auftraggebers in dem Gesetzentwurf nicht angemessen berücksichtigt wird: „Handlungsmöglichkeiten ergeben sich laut Gesetzentwurf nur, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass Tariftreue nicht eingehalten wird. Diese Formulierung greift eindeutig zu kurz.“ Schließlich soll auch das neue Landesvergabegesetz nur befristet bis zum 31.12.2013 gelten.

 

 
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