Ausgabe 25, Juli 2010
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SPD kämpft mit dem Beschluss zum neuen VW-Gesetz erfolgreich für Arbeitnehmerrechte und Arbeitsplätze

Garrelt Duin, industriepolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und SPD-Landesvorsitzender in Niedersachsen und Hubertus Heil, Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Gifhorn/Peine und SPD-Generalsekretär, nehmen Stellung zum Beschluss des Deutschen Bundestages zum neuen VW-Gesetz:

Wir begrüßen den Beschluss des Deutschen Bundestages zur Neufassung des VW-Gesetzes und danken der Bundesregierung und den entsprechenden Fachpolitikern der Regierungsfraktionen für diese notwendige Antwort auf den Beschluss des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).

Eine neue Fassung des VW-Gesetzes ist notwendig geworden, da das Gesetz in der alten Fassung aufgrund des Zusammenspiels von Höchststimmrecht und Mehrheitserfordernis von 80 % + 1 Aktie für wichtige Unternehmensentscheidungen als unzulässige Beschränkung des freien Kapitalverkehrs laut EuGH gegen Europäisches Recht verstoßen hat. Das nunmehr beschlossene Gesetz hebt das Höchststimmrecht auf. Weitere für den Erhalt der deutschen VW-Standorte wichtige Regeln bleiben erhalten.

Wir stehen mit dieser Entscheidung entschlossen auf der Seite des Konzernbetriebsrates der Volkswagen AG und des Betriebsratsvorsitzenden Bernd Osterloh, der diese Position für ein neues VW-Gesetz kurz vor der Abstimmung noch einmal in einem Brief an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages untermauert hat. Mit diesem Beschluss setzen wir uns für die mehr als 360.000 VW-Beschäftigten ein, die in der Neufassung des VW-Gesetzes einen wichtigen Baustein zur Sicherung ihrer Arbeitsplätze in Deutschland sehen.

Der Beschluss zeigt: Die SPD in Regierungsverantwortung kämpft mit dem Beschluss zum neuen VW-Gesetz erfolgreich für Arbeitnehmerrechte und Arbeitsplätze in Deutschland.

 

 
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