Ausgabe 25, Juli 2010
StartRecht auf Bildung gehört ins Grundgesetz

Recht auf Bildung gehört ins Grundgesetz

Berlin. „Es muss ein Recht auf Bildung im Grundgesetz geben", erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Clemens Bollen anlässlich der Debatte um neue Staatsziele wie Sport und Kultur. „Kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe setzt Bildung voraus", so Bollen.

Erwiesenermaßen sei das deutsche Bildungssystem nicht leistungsfähig genug, alle Menschen mit der bestmöglichen Bildung zu versorgen und alle Begabungsreserven auszuschöpfen. Soziale Auslese sei sein wesentliches Merkmal, ungleiche Teilhabechancen die Folge. „Ein Staatsziel Kultur setzt voraus, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft das Recht auf Bildung erfahren", so Clemens Bollen abschließend.

 

 
Inhaltsübersicht Kontakt Barrierefreiheit Impressum Datenschutz