Mutter/Vater-Kind-Kuren werden Pflichtleistungen
Hannover/Osnabrück. Die im Gesundheitsausschuss beschlossenen Änderungen bei Mutter/Vater-Kind-Kuren waren mehr als überfällig," so die stellv. Vorsitzende im Niedersächsischen Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, Ulla Groskurt. Seit dem Jahr 2000 konnten wir deutliche und in den vergangenen drei Jahren sogar jeweils zweistellige Rückgänge bei den Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen feststellen. Bei einzelnen - auch größeren Kassen - wurde die Zahl der durchgeführten Mutter/Vater-Kind-Kuren und das entsprechende Leistungsvolumen auf einen Bruchteil reduziert.
Mit Wirkung vom 1. April 2007 werden Mutter/Vater-Kind-Kuren wieder zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Änderungen werden hoffentlich zu einem deutlichen Anstieg bei diesen Maßnahmen führen, so die Osnabrücker Landtagsabgeordnete. Die Leistungen, auf die Versicherte einen Rechtsanspruch haben, finden künftig im Risikostrukturausgleich Berücksichtigung. Es wird klargestellt, dass im Bereich von Mutter/Vater-Kind-Kuren der Grundsatz "ambulant vor stationär" nicht gilt.
Versicherte können demnach nicht mehr darauf verwiesen werden, dass ambulante Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen zur Behandlung ausreichend seien. Flankierend werden die Krankenkassen verpflichtet, eine Statistik zu führen, in der Bewilligungen, Ablehnungen, Widersprüche und erfolgreiche Begründungen erfasst werden. Hierdurch wird das Bewilligungsverhalten der Krankenkassen transparenter.
Durch diese Änderungen werden die Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter rechtlich erheblich aufgewertet. Ich erwarte, so die Landtagsabgeordnete, dass sich das Leistungsgeschehen in diesem Bereich im Sinne der Mütter/Väter und Kinder erheblich verbessert."










