Ausgabe 25, Juli 2010
StartDienstleistungsrichtlinie vom Europäischen Parlament vom Kopf auf die Füße gestellt

Dienstleistungsrichtlinie vom Europäischen Parlament vom Kopf auf die Füße gestellt

Straßburg/Emden. Das Europäische Parlament hat mit überwältigender Mehrheit den Weg frei gemacht für eine soziale und faire Dienstleistungsrichtlinie. Der SPD-Europaabgeordnete Matthias Groote, zeigte sich hoch zufrieden über das Abstimmungsergebnis: „Mit der Abstimmung hat das Europäische Parlament seine Stärke unter Beweis gestellt und sich als der beste Garant für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger erwiesen. Indem wir die Menschen in den Mittelpunkt der Politik gestellt haben, ist es nach zähen Verhandlungen nun gelungen, die Dienstleistungsfreiheit in Europa sozial und fair zu gestalten. Damit haben wir den Weg freigemacht für ein sozialeres und geeintes Europa."

Nachdem das Europäische Parlament den ursprünglichen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission bereits in der ersten Lesung durch die Abschaffung des Herkunftslandprinzips und die Einschränkung des Anwendungsbereiches vom Kopf auf die Füße gestellt habe, konnten nun in der zweiten Lesung die letzten notwendigen Klarstellungen durchgesetzt werden. Matthias Groote: "Das Europäische Parlament hat der Europäischen Kommission eine Erklärung abgerungen, durch die noch bestehende Unklarheiten in der Dienstleistungsrichtlinie bereinigt werden. Vor allem in Schlüsselbereichen wie dem Arbeitsrecht und den sozialen Dienstleistungen fehlte es an Klarheit. Erst die jetzt erreichte Rechtssicherheit hat es ermöglicht, dem gemeinsamen Standpunkt des Ministerrates zuzustimmen. Die Erklärung der EU-Kommission stellt ebenfalls klar, dass die Ausnahmen für bestimmte soziale Dienstleistungen auch für kirchliche Träger gelten," zeigte sich Groote erfreut.

„Das doppelte Ziel, das sich die sozialdemokratische Fraktion während des Gesetzgebungsverfahrens gesetzt hatte, ist nun erreicht: Zum einen ist unzweifelhaft klargestellt, dass das Sozial- und das Arbeitsrecht in den Mitgliedstaaten - einschließlich nationaler tarifvertraglicher Vereinbarungen und Praktiken - nicht von der Richtlinie berührt werden. Zum anderen ermöglicht die Dienstleistungsrichtlinie es den Anbietern, sich in der ganzen Europäischen Union zu entfalten. Dies wird vor allem durch die Einrichtung von Kontaktstellen, den "einheitlichen Ansprechpartnern" ermöglicht, die den Marktzugang für Dienstleister entbürokratisieren. Außerdem werden protektionistische Maßnahmen in den Mitgliedstaaten, die viele Dienstleister bisher behinderten, abgeschafft.“

 

 
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