Ausgabe 25, Juli 2010
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Der Rechtsstaat ist für alle da

Heike Bockmann bezeichnet Wulff-Pläne zur Beschneidung der Prozesskostenhilfe als unsozial und verfassungswidrig

Auf scharfe Kritik der SPD-Landtagsfraktion trifft die von der CDU/FDP-Landesregierung geplante Beschneidung der Prozesskostenhilfe. "Es ist nicht das erste Mal, dass die Regierung Wulff ausgerechnet bei den Schwachen kürzt,“ sagte SPD-Rechtsexpertin Heike Bockmann. "Die jetzt bekannt gewordenen Pläne zur Beschneidung der Prozesskostenhilfe und zur Einführung einer Eigenbeteiligung in Höhe von 50 € passen in dieses Bild. Bereits die von CDU und FDP in Niedersachsen zu verantwortende weitestgehende Abschaffung des Widerspruchsverfahrens hat zu einer gravierenden Schieflage geführt. Die Pläne der Landesregierung werden endgültig dazu führen, dass sich nur noch finanziell besser Gestellte leisten können, Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen,“ erklärte Bockmann.

Die jetzt geplante Beschneidung der Prozesskostenhilfe und die Einführung einer pauschalen Eigenbeteiligung sei allerdings nicht nur sozial ungerecht, sondern auch verfassungsrechtlich höchst bedenklich, warnte Bockmann. Dies hätte die Landesregierung in ihrem eigenen Gutachten nachlesen können. Ein Zwischenbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Niedersachsen-Baden-Württemberg zur Prozesskostenhilfe hält den Vorschlag nicht nur für unpraktikabel, sondern hebt ausdrücklich hervor, dass er "mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Prozesskostenhilfe nicht vereinbar ist". "Die Hartz-IV-Regelsätze enthalten keinen Gerichtskosten-Bestandteil," führte Bockmann aus. Die geplanten 50 € Eigenanteil mögen aus Sicht des Ministerpräsidenten und seiner Justizministerin nur Peanuts sein, aus der Perspektive eines Langzeitarbeitslosen ist diese Summe eine nahezu unüberwindliche Hürde, die vor der Wahrnehmung der eigenen Rechte nachhaltig abschreckt. Der Rechtsstaat darf nicht nur für Reiche da sein, dessen Justiz sich nur um die Rechte der finanziell besser Gestellten kümmert.“

 

 
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