Nationale Arbeits- und Tarifbedingungen werden nicht angetastet
Das Europäische Parlament hat sich in erster Lesung zu einer Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt für einen von der Sozialdemokratin Evelyn Gephardt ausgehandelten Kompromiss ausgesprochen.
Ich bin froh, dass wir hiermit eine Lösung gefunden haben, die die Öffnung des Dienstleistungsmarktes in Europa ermöglicht und gleichzeitig das Europäische Sozialmodell bewahrt, stellte der niedersächsische Europaabgeordnete Matthias Groote (SPD) nach der Abstimmung erleichtert fest.
"Wir haben es geschafft die Richtlinie zur Regelung der Dienstleistungen in der EU wieder auf den richtigen Weg zu bringen, nämlich weg von einem neoliberalen Ansatz hin zu der Gewährleistung der sozialen Rechte. Das Herkunftslandprinzip ist raus und durch den Marktzugang ohne Diskriminierung ersetzt worden.
Die sozialdemokratische Fraktion hat sich darüber hinaus erfolgreich für die Ausnahme des Arbeitsrechts vom Anwendungsgebiet der Richtlinie eingesetzt. Durch den Kompromiss werden die Rechte der Arbeitnehmer, aber auch der Umwelt- und Verbraucherschutz in den Mitgliedstaaten weiterhin respektiert. Die bereits existierenden Entsenderichtlinie und Arbeitszeitrichtlinie werden nicht berührt und der Gesundheitsbereich, Transportdienstleistungen, soziale Dienstleistungen, Zeitarbeitsfirmen und Sicherheitsdienste bleiben von der Richtlinie ausgenommen. Das ist ein enormer Schritt vorwärts!
Wir müssen nun auf diesen Erfolg aufbauen und in der zweiten Lesung darauf achten, dass die Rechte der Arbeitnehmer und der Verbraucher auch erhalten bleiben. Jetzt muss die Kommission den nächsten Schritt machen und die Abstimmung im Parlament in ihrem überarbeiteten Vorschlag aufnehmen, so Matthias Groote abschließend.










